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III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung<\/strong><\/p>\n1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.<\/p>\n
2. Der Kunde ist verpflichtet, die f\u00fcr diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch f\u00fcr vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte unter anderem gem\u00e4\u00df nachstehender Nummer 4, insbesondere auch f\u00fcr Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schlie\u00dfen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.<\/p>\n
3. Das Hotel beh\u00e4lt sich das Recht auf Preisanpassungen aufgrund von \u00c4nderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer vor. Die Erh\u00f6hung des Preises beschr\u00e4nkt sich auf den erh\u00f6hten Umsatzsteuersatz. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer erm\u00e4\u00dfigt, erm\u00e4\u00dfigt sich das Entgelt entsprechend.<\/p>\n
4. Zu verg\u00fcten sind auch Kosten und Geb\u00fchren zur Vertragserf\u00fcllung f\u00fcr Zolldeklaration und- Abfertigung, Einfuhrpapiere, Transporte, Veterin\u00e4rzeugnisse, Pro-forma-Rechnungen, Pflanzenschutzzeugnisse, sowie Personalkosten f\u00fcr Hotelunterkunft und Spesen sowie der Transfer vor Ort gehen zu Lasten des Kunden.<\/p>\n
5. Rechnungen des Hotels f\u00fcr erbrachte Leistungen ohne F\u00e4lligkeitsdatum sind sofort f\u00e4llig und zahlbar. Das Hotel kann jederzeit abweichende sp\u00e4tere F\u00e4lligkeitsdaten bestimmen.<\/p>\n
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung und\/oder eine Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung zu verlangen. Die H\u00f6he der Vorauszahlung richtet sich nach dem geschlossenem Vertrag und \/ oder der Kostenkalkulation f\u00fcr das Catering. Die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart und lauten nach aktuellem Stand wie folgt:<\/p>\n
a) 10% Anzahlung der gesamten Veranstaltungskosten zahlbar bei Vertragsabschluss (nicht erstattbar i.V. mit IV. Nummer 3 und 5) \nb) 50% Anzahlung der gesamten Veranstaltungskosten zahlbar bis 90 Tage vor Anreise \/ vor Veranstaltungsbeginn \nc) 40% Anzahlung der gesamten Veranstaltungskosten zahlbar bis 30 Tage vor Anreise \/ vor Veranstaltungsbeginn \nSofern die vereinbarte Anzahlung nicht bis zum genannten Zahlungsziel eingegangen ist, ist das Hotel berechtigt, den Vertrag unverz\u00fcglich und au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen.<\/p>\n
7. In begr\u00fcndeten F\u00e4llen, z.B. Zahlungsr\u00fcckstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung und eine Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Verg\u00fctung zu verlangen.<\/p>\n
8. Die Rechnungsbegleichung f\u00fcr Veranstaltungen und Gruppenbuchungen kann in bar, per \u00dcberweisung oder Bankeinzug erfolgen.<\/p>\n
9. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen gegen\u00fcber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aus\u00fcben.<\/p>\n <\/div>\n\t\t <\/div>\n \n\n\t<\/div>\n\t\n<\/div>\n\n\n\n
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IV. R\u00fccktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)<\/strong><\/p>\n1. Ein R\u00fccktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr m\u00f6glich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur R\u00fccksichtnahme auf Rechte, Rechtsg\u00fcter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches R\u00fccktrittsrecht zusteht.<\/p>\n
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin oder eine Frist bis zum kostenfreien R\u00fccktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zur\u00fccktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzanspr\u00fcche des Hotels auszul\u00f6sen. Das R\u00fccktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin oder binnen vereinbarter Frist sein Recht zum R\u00fccktritt schriftlich gegen\u00fcber dem Hotel aus\u00fcbt, sofern nicht ein Fall gem\u00e4\u00df Nummer 1 Satz 3 vorliegt.<\/p>\n
3. Tritt der Kunde erst zwischen \na) dem 120. und 91. Tag vor dem Veranstaltungstermin zur\u00fcck, ist das Hotel berechtigt, zuz\u00fcglich zum vereinbarten Mietpreis 10% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen \nb) bei einem R\u00fccktritt zwischen dem 90. und 31. Tag zuz\u00fcglich zum vereinbarten Mietpreis 60%; \nc) bei jedem sp\u00e4teren R\u00fccktritt zuz\u00fcglich zum vereinbarten Mietpreis 90% des Speisenumsatzes.<\/p>\n
4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Men\u00fcpreis x Teilnehmerzahl. War f\u00fcr das Men\u00fc noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Men\u00fc des jeweils g\u00fcltigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. F\u00fcr den Cateringbereich ist die vertragliche Kostenkalkulation ma\u00dfgeblich.<\/p>\n
5. Wurde eine Tagungspauschale \/Pauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem R\u00fccktritt \na) zwischen dem 120. und 91. Tag vor dem Veranstaltungstermin 10% \nb) zwischen dem 90. und 31. Tag 60% \nc) bei jedem sp\u00e4teren R\u00fccktritt 90% \nder Tagungspauschale \/Pauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. F\u00fcr den Cateringbereich ist die vertragliche Kostenkalkulation ma\u00dfgeblich.<\/p>\n
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch vorstehende Nummern 3 bis 5 ber\u00fccksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten H\u00f6he entstanden ist.<\/p>\n <\/div>\n\t\t <\/div>\n \n\n\t<\/div>\n\t\n<\/div>\n\n\n\n
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V. R\u00fccktritt des Hotels<\/strong><\/p>\n1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zur\u00fccktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsr\u00e4umen \/ Catering Location vorliegen und der Kunde auf R\u00fcckfrage des Hotels auf sein Recht zum R\u00fccktritt nicht verzichtet.<\/p>\n
2. Wird eine vereinbarte oder oben gem\u00e4\u00df Ziffer III Nummern 6 und\/oder 7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au\u00dferordentlich zur\u00fcckzutreten, beispielsweise falls \na) h\u00f6here Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umst\u00e4nde die Erf\u00fcllung des Vertrags unm\u00f6glich machen; \nb) Veranstaltungen unter irref\u00fchrender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden; \nc) das Hotel begr\u00fcndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der \u00d6ffentlichkeit gef\u00e4hrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; \nd) ein Versto\u00df gegen Ziffer I Nummer 2 vorliegt.<\/p>\n
4. Bei berechtigtem R\u00fccktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.<\/p>\n <\/div>\n\t\t <\/div>\n \n\n\t<\/div>\n\t\n<\/div>\n\n\n\n
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VI. Catering: Lieferung, Transport, Gefahren\u00fcbergang bei Buffet- und Non-Food Lieferungen<\/strong><\/p>\n1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer-und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, das Hotel wird an der Erf\u00fcllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden, die sie trotz der nach den Umst\u00e4nden des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch h\u00f6here Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verl\u00e4ngernder Frist erbracht werden kann, wird das Hotel von den Liefer-und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit das Hotel die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden; dieser tr\u00e4gt insoweit das Verz\u00f6gerungsrisiko.<\/p>\n
2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden wird die Lieferung an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist das Hotel berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufg\u00e4nge, nicht funktionierende Fahrst\u00fchle usw. sind durch den Kunden bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit das Hotel sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen dem Hotel solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, beh\u00e4lt sich das Hotel die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Versp\u00e4tungen die durch erschwerte Bedingungen an der Catering Location entstehen, gehen nicht zu Lasten des Hotels.<\/p>\n
3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die das Hotel selbst bei gro\u00dfer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche beh\u00f6rdliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Kunden zu tragen bzw. zu beschaffen.<\/p>\n
4. Verz\u00f6gerungen durch h\u00f6here Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeintr\u00e4chtigungen, gehen nicht zu Lasten des Hotels. Im Fall von Verz\u00f6gerungen aus vorhergenannten Gr\u00fcnden verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung. Das Hotel wird den Kunden bei Bekanntwerden der Verz\u00f6gerung unverz\u00fcglich informieren.<\/p>\n
5. Sofern vom Kunden Buffet-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse vom Hotel nicht auf Food Trucks oder an mobilen Theken erhitzt, gek\u00fchlt und frisch zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen: \na) Im Interesse der Qualit\u00e4t und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gew\u00e4hrleistung des Hotels. \nb) Das Hotel \u00fcbernimmt f\u00fcr eine unsachgem\u00e4\u00dfe Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der \u00dcbergabe durch den Kunden keine Haftung.<\/p>\n
6. In allen anderen F\u00e4llen, geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Ankunft am Lieferort des Kunden auf diesen \u00fcber. Bei Anlieferung hat der Kunde die Unversehrtheit zu pr\u00fcfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren.<\/p>\n
7. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getr\u00e4nke bereits mit deren Auslieferung an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt \u00fcber.<\/p>\n
8. Versendet das Hotel Speisen oder Getr\u00e4nke oder Equipment mittels eigener Fahrzeuge an den Vertragspartner, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Ankunft am Lieferort des Kunden auf diesen \u00fcber.<\/p>\n
9. Soweit in den F\u00e4llen der Lieferung der durch von dem Hotel hergestellten Speisen eine Abnahme vorausgesetzt ist, ist der Zeitpunkt der Abnahme f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang auf den Kunden ma\u00dfgebend. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Hotel bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.<\/p>\n
10. Der \u00dcbergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug mit der Annahme ist. Die durch die Lagerung entstehenden Kosten sind in diesen F\u00e4llen ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft vom Kunden zu tragen. Das Hotel ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessen gesetzten Frist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen.<\/p>\n
11. Geschirr, Besteck, Gl\u00e4ser, Zelte, B\u00e4nke, Tischw\u00e4sche, Tische, St\u00fchle, Zapfanlagen usw. verbleiben im Eigentum des Verleihers. Das Hotel ist berechtigt, die \u00d6rtlichkeit, auf die die Gegenst\u00e4nde gebracht wurden, zu betreten um diese abzutransportieren. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht dem Kunden nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskr\u00e4ftig festgestellter Forderungen zu. Handelt es sich bei den \u00d6rtlichkeiten um solche, hinsichtlich derer der Kunde kein Hausrecht innehat, hat er dies anzuzeigen und eine Erlaubnis des Berechtigten zu \u00fcbergeben. Bei Anlieferung hat der Kunde die Gegenst\u00e4nde auf Vollst\u00e4ndigkeit und Unversehrtheit zu pr\u00fcfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter des Hotels verursacht, tr\u00e4gt der Veranstalter ab \u00dcbergabe die Gefahr f\u00fcr Schwund, Bruch und Besch\u00e4digung. Zu ersetzen ist der Anschaffungspreis.<\/p>\n
12. Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Kunden pfleglich zu behandeln. Geschirr und Gl\u00e4ser sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen um Transportsch\u00e4den zu vermeiden. Bis zur Abholung und \u00dcbernahme durch das Hotel haftet der Veranstalter im vollen Umfang f\u00fcr Verlust und Besch\u00e4digung.<\/p>\n <\/div>\n\t\t <\/div>\n \n\n\t<\/div>\n\t\n<\/div>\n\n\n\n
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VII. \u00c4nderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit<\/strong><\/p>\n1. Eine \u00c4nderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss sp\u00e4testens f\u00fcnf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.<\/p>\n
2. Eine rechtzeitige Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei dar\u00fcber hinausgehenden Abweichungen wird die urspr\u00fcnglich vereinbarte Teilnehmerzahl abz\u00fcglich 5% der Berechnung zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.<\/p>\n
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tats\u00e4chliche Teilnehmerzahl berechnet.<\/p>\n
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die best\u00e4tigten R\u00e4ume \/ Catering Location zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.<\/p>\n
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zus\u00e4tzliche Leistungsbereitschaft nach billigem Ermessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.<\/p>\n <\/div>\n\t\t <\/div>\n \n\n\t<\/div>\n\t\n<\/div>\n\n\n\n
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VIII. Mitbringen\/ Mitnehmen von Speisen und Getr\u00e4nken<\/strong><\/p>\n1. Der Kunde darf Speisen und Getr\u00e4nke zu Veranstaltungen grunds\u00e4tzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bed\u00fcrfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen F\u00e4llen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.<\/p>\n
2. Bei der Mitnahme von im Hotel hergestellten Speisen durch den Kunden, ist der Zeitpunkt der Abnahme f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang auf den Kunden ma\u00dfgebend. Das Hotel \u00fcbernimmt f\u00fcr eine unsachgem\u00e4\u00dfe Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der \u00dcbergabe durch den Kunden keine Haftung.<\/p>\n <\/div>\n\t\t <\/div>\n \n\n\t<\/div>\n\t\n<\/div>\n\n\n\n
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IX. Technische Einrichtungen und Anschl\u00fcsse<\/strong><\/p>\n1. Soweit das Hotel f\u00fcr den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet f\u00fcr die pflegliche Behandlung und die ordnungsgem\u00e4\u00dfe R\u00fcckgabe. Er stellt das Hotel von allen Anspr\u00fcchen Dritter aus der \u00dcberlassung dieser Einrichtungen und wegen durch die Einrichtungen verursachter Sch\u00e4den frei. Der Kunde ist f\u00fcr die ausreichende Versicherung der \u00fcberlassenen Einrichtungen wegen Haftpflichtsch\u00e4den und Verm\u00f6genssch\u00e4den alleine verantwortlich.<\/p>\n
2. Der Kunde ist verpflichtet bei einem Catering, auf seine Kosten Strom- und Wasseranschl\u00fcsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw. Wasserhydranten bereitzustellen. Das Hotel ist lediglich f\u00fcr die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschl\u00fcsse bis zu den Endger\u00e4ten zust\u00e4ndig. Die Verbrauchskosten, d.h. die Kosten f\u00fcr den anfallenden Strom- und Wasserverbrauch im Rahmen der Veranstaltung, tr\u00e4gt der Kunde. Dem Hotel ist es gestattet, die Ausf\u00fchrung des Auftrags an Subunternehmer zu \u00fcbertragen.<\/p>\n
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Ger\u00e4te auftretende St\u00f6rungen oder Besch\u00e4digungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. Elektroger\u00e4te d\u00fcrfen nur in dem Umfang an das vorhandene Leitungsnetz angeschlossen werden, als die zul\u00e4ssige Belastung, \u00fcber die sich der Kunde im Zweifel vorab zu erkundigen hat, nicht \u00fcberschritten wird.<\/p>\n
4. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Daten\u00fcbertragungseinrichtungen zu benutzen. Daf\u00fcr kann das Hotel eine Anschluss\/- und Gebrauchsgeb\u00fchr verlangen.<\/p>\n
5. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallverg\u00fctung berechnet werden.<\/p>\n
6. St\u00f6rungen an vom Hotel zur Verf\u00fcgung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach M\u00f6glichkeit umgehend beseitigt. \nZahlungen k\u00f6nnen nicht zur\u00fcckbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese St\u00f6rungen nicht zu vertreten hat.<\/p>\n
7. Das Hotel vermittelt f\u00fcr den Kunden auf Wunsch einen in der Regel kostenpflichtigen Internetzugang. Es gelten die jeweils aktuellen Preisstaffeln gem\u00e4\u00df Preisaushang. Das Hotel ist lediglich Zugangsvermittler, ein Rechtsanspruch auf ununterbrochene Benutzung und\/oder eine bestimmte Geschwindigkeit des Internetzugangs gegen\u00fcber dem Hotel besteht nicht. Das Hotel tritt insoweit seine jeweiligen Erf\u00fcllungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Dienstanbieter an den Kunden ab. Die Benutzung des WLANs erfolgt nach \u00dcbergabe des Zugangscodes; bei minderj\u00e4hrigen Personen erfolgt die Freigabe erst nach Vorliegen einer schriftlichen Zustimmungserkl\u00e4rung eines Erziehungsberechtigten. \na) Der Kunde bzw. Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung des Internets die geltenden Gesetze und die guten Sitten einzuhalten. Er verpflichtet sich, keine Inhalte zu verbreiten oder abzurufen, die gegen urheberrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen versto\u00dfen oder sittenwidrig sind, insbesondere \n\u2022 keine verfassungsfeindlichen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalte zu verbreiten oder abzurufen, \n\u2022 kein urheberrechtlich gesch\u00fctztes Material abzurufen, zu vervielf\u00e4ltigen, zu verbreiten oder zug\u00e4nglich zu machen, \n\u2022 keine Filesharing-Programme zu installieren oder zu nutzen. \nF\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen durch den Kunden bzw. Nutzer ist das Hotel berechtigt, den Zugang sofort zu sperren. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes durch das Hotel bleibt vorbehalten. Das Hotel weist den Kunden bzw. den Nutzer ausdr\u00fccklich darauf hin, dass die Zurverf\u00fcgungstellung von urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werken im Internet eine Straftat darstellt; auch das Abrufen kann bereits eine Straftat sein. \nb) Der Kunde bzw. Nutzer verpflichtet sich weiterhin, zum Zwecke des WLAN-Zugangs erhaltene Passw\u00f6rter geheim zu halten. \nc) Das Hotel weist den Kunden bzw. Nutzer darauf hin, dass dieser selbst f\u00fcr den Schutz seines Endger\u00e4tes vor schadhaften Programmen (Viren etc.) oder Eindringversuchen (Hacking etc.) aus dem Internet sowie f\u00fcr die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen hat. \nd) Das Hotel haftet nicht f\u00fcr etwaige Sch\u00e4den, die dem Kunden bzw. Nutzer durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen; ausgenommen sind Sch\u00e4den, die durch das Hotel vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzungen von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit.<\/p>\n
8. Das Hotel weist den Kunden darauf hin, dass bei musikalischer Begleitung einer Veranstaltung durch eine Band, einen Discjockey oder \u00c4hnlichem eine Anmeldung bei der Gesellschaft f\u00fcr musikalische Auff\u00fchrungs- und mechanische Vervielf\u00e4ltigungsrechte (GEMA) vorgenommen werden muss. Die Anmeldungsverpflichtung obliegt ausdr\u00fccklich dem Kunden und kann von diesem an die Band, den Discjockey etc. delegiert werden. Der Kunde stellt das Hotel ausdr\u00fccklich von dieser Anmeldungsverpflichtung und von jedweder Haftung in diesem Zusammenhang, insbesondere f\u00fcr eventuell anfallende Kosten, frei. Der Kunde wird auf die M\u00f6glichkeit, sich unter http:\/\/www.gema.de<\/a> zu informieren, hingewiesen.<\/p>\n <\/div>\n\t\t <\/div>\n \n\n\t<\/div>\n\t\n<\/div>\n\n\n\n\n\t
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X. Verlust oder Besch\u00e4digung mitgebrachter Sachen<\/strong><\/p>\n1. Mitgef\u00fchrte Ausstellungs- oder sonstige, auch pers\u00f6nliche Gegenst\u00e4nde, befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsr\u00e4umen bzw. im Hotel oder an der Catering Location. Das Hotel \u00fcbernimmt f\u00fcr Verlust, Untergang oder Besch\u00e4digung keine Haftung, auch nicht f\u00fcr Verm\u00f6genssch\u00e4den, au\u00dfer bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle F\u00e4lle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umst\u00e4nde des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.<\/p>\n
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Daf\u00fcr einen beh\u00f6rdlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen m\u00f6glicher Besch\u00e4digungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenst\u00e4nden vorher mit dem Hotel abzustimmen.<\/p>\n
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenst\u00e4nde sind nach Ende der Veranstaltung unverz\u00fcglich zu entfernen. Unterl\u00e4sst der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenst\u00e4nde im Veranstaltungsraum, kann das Hotel f\u00fcr die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentsch\u00e4digung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten H\u00f6he entstanden ist.<\/p>\n <\/div>\n\t\t <\/div>\n \n\n\t<\/div>\n\t\n<\/div>\n\n\n\n
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XI. Sorgfaltspflichten \/ Haftung des Kunden f\u00fcr Sch\u00e4den<\/strong><\/p>\n1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er f\u00fcr alle Sch\u00e4den an Geb\u00e4ude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.<\/p>\n
2. Das Hotel ist im Falle eines vom Kunden verschuldeten Schadens berechtigt, die Neubeschaffung in Rechnung zu stellen.<\/p>\n
3. Bei Caterings ist es dem Hotel vorbehalten, angemessene Pfandgeb\u00fchren f\u00fcr die \u00dcberlassung jeglichen Equipments f\u00fcr den Zeitraum der Veranstaltung pro Tag in Rechnung zu stellen. Bei vollst\u00e4ndiger R\u00fcckgabe wird dies dem Kunden wieder gutgeschrieben. Eventuelle Fehlmengen werden nach vorstehender Nummer VI Nummer 11 berechnet.<\/p>\n
4. Die zul\u00e4ssige Bodenbelastung bei Aufstellung schwerer Ger\u00e4te \/ Gegenst\u00e4nde darf nicht \u00fcberschritten werden.<\/p>\n
5. Der Kunde ist verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung (Multi-Cover-Police oder \u00e4hnliche Versicherung) mit ausreichender Deckung und im Bedarfsfall unter Einschluss von Deckungserweiterungen bei Gefahrerh\u00f6hung f\u00fcr die Veranstaltung abzuschlie\u00dfen und dem Hotel rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung in geeigneter Weise, beispielsweise durch Vorlage einer Versicherungspolice, nachzuweisen. Im \u00dcbrigen gilt IX Ziff. 1 Satz 4.<\/p>\n <\/div>\n\t\t <\/div>\n \n\n\t<\/div>\n\t\n<\/div>\n\n\n\n
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XII. Corporate Identity<\/strong><\/p>\n1. Der vollst\u00e4ndige Name des Hotels ist \u201eFalkenstein Grand\u201c bzw \u201eVilla Rothschild\u201c bzw. \u201eHotel Atlantic Hamburg\u201c. Der Veranstalter \/ Kunde ist bei Angaben zum Veranstaltungs- Cateringort verpflichtet, die korrekte Namensf\u00fchrung zu beachten.<\/p>\n
2. Das Bild-, Foto- und Filmmaterial sowie das Logo des Hotels sind urheberrechtlich gesch\u00fctzt. Eine Nutzung (z.B. online f\u00fcr einen Blog) ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Hotels gestattet.<\/p>\n <\/div>\n\t\t <\/div>\n \n\n\t<\/div>\n\t\n<\/div>\n\n\n\n
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XIII. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n1. \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen durch den Kunden sind unwirksam.<\/p>\n
2. Erf\u00fcllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.<\/p>\n
3. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand \u2013 auch f\u00fcr Scheck- und Wechselstreitigkeiten \u2013 ist im kaufm\u00e4nnischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des \u00a7 38 Abs. 2 ZPO erf\u00fcllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.<\/p>\n
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.<\/p>\n
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n <\/div>\n\t\t <\/div>\n \n\n\t<\/div>\n\t\n<\/div>\n\n\n\n
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1<\/sup> Broermann Health & Heritage Hotels GmbH, Debusweg 6-18 \u00ac 61462 K\u00f6nigstein im Taunus, Germany \nAmtsgericht K\u00f6nigstein HRB 6878, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Ivo Schramm, Dirk Sch\u00e4fer, Prokurist: Rahim Rahman \nSteuernummer. 003 228 49753, UST-ID: DE 253 228 541<\/p>\n\u00b2 Atlantic Hotel Betriebsgesellschaft mbH, An der Alster 72-79, 20099 Hamburg, Germany \nAmtsgericht K\u00f6nigstein HRB 9109, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Dr. Jan Liersch, Andr\u00e9 Vedovelli, Prokuristin: Sophia Funk \nSteuernummer: 03 228 49 745 UST-ID: DE 812 960 966<\/p>\n <\/div>\n\t\t <\/div>\n \n\n\t<\/div>\n\t\n<\/div>\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":15,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":20,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"page-no-navigation.php","meta":{"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"class_list":["post-3369","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"\n
Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen fu\u0308r Veranstaltungen - Villa Rothschild<\/title>\n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n