Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Hotels Falkenstein Grand und/oder Villa Rothschild der Broermann Health & Heritage Hotels GmbH1 sowie des Hotel Atlantic Hamburg der Atlantic Hotel Betriebsgesellschaft GmbH1,nachfolgend einzeln oder zusammen auch als „Hotel“ bezeichnet, zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Caterings (Herstellung von Speisen und Getränke, Bereitstellung von Personal sowie die mietweise Überlassung von Veranstaltungsequipment am Catering Ort), Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Soweit im Zusammenhang mit der Veranstaltung direkte Hoteldienstleistungen (z.B. Beherbergung) abgerufen- oder SPA bzw. Wellnessangebote genutzt werden sollen, gelten insoweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung, personenbezogene Daten

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande;

2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

3. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind die Haftung für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotelsafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 
EUR 800,00 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als EUR 3.500,00 einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel zu treffen.

5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 3 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

6. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren seit ihrer Entstehung, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Ansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren seit Ihrer Entstehung. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

7. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung des Hotels gilt vorstehende Nummer 3.

8. Die Haftung des Hotels ist begrenzt auf eine Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von EUR 30.000.000,00.

9. Der Schutz personenbezogener Daten ist dem Hotel wichtig. Einzelheiten des Datenschutzes einschließlich näherer Erläuterung der dem Kunden diesbezüglich zustehenden Rechte sind unter dem folgenden Link unter dem Begriff Datenschutzhinweise jederzeit einsehbar: 
http://broermann-hotels.com/startseite/

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte unter anderem gemäß nachstehender Nummer 4, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3. Das Hotel behält sich das Recht auf Preisanpassungen aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer vor. Die Erhöhung des Preises beschränkt sich auf den erhöhten Umsatzsteuersatz. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich das Entgelt entsprechend.

4. Zu vergüten sind auch Kosten und Gebühren zur Vertragserfüllung für Zolldeklaration und- Abfertigung, Einfuhrpapiere, Transporte, Veterinärzeugnisse, Pro-forma-Rechnungen, Pflanzenschutzzeugnisse, sowie Personalkosten für Hotelunterkunft und Spesen sowie der Transfer vor Ort gehen zu Lasten des Kunden.

5. Rechnungen des Hotels für erbrachte Leistungen ohne Fälligkeitsdatum sind sofort fällig und zahlbar. Das Hotel kann jederzeit abweichende spätere Fälligkeitsdaten bestimmen.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung und/oder eine Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem geschlossenem Vertrag und / oder der Kostenkalkulation für das Catering. Die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart und lauten nach aktuellem Stand wie folgt:

a) 10% Anzahlung der gesamten Veranstaltungskosten zahlbar bei Vertragsabschluss (nicht erstattbar i.V. mit IV. Nummer 3 und 5)
b) 50% Anzahlung der gesamten Veranstaltungskosten zahlbar bis 90 Tage vor Anreise / vor Veranstaltungsbeginn
c) 40% Anzahlung der gesamten Veranstaltungskosten zahlbar bis 30 Tage vor Anreise / vor Veranstaltungsbeginn
Sofern die vereinbarte Anzahlung nicht bis zum genannten Zahlungsziel eingegangen ist, ist das Hotel berechtigt, den Vertrag unverzüglich und außerordentlich zu kündigen.

7. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung und eine Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8. Die Rechnungsbegleichung für Veranstaltungen und Gruppenbuchungen kann in bar, per Überweisung oder Bankeinzug erfolgen.

9. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin oder eine Frist bis zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin oder binnen vereinbarter Frist sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Tritt der Kunde erst zwischen
a) dem 120. und 91. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 10% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen
b) bei einem Rücktritt zwischen dem 90. und 31. Tag zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 60%;
c) bei jedem späteren Rücktritt zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 90% des Speisenumsatzes.

4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Für den Cateringbereich ist die vertragliche Kostenkalkulation maßgeblich.

5. Wurde eine Tagungspauschale /Pauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt
a) zwischen dem 120. und 91. Tag vor dem Veranstaltungstermin 10%
b) zwischen dem 90. und 31. Tag 60%
c) bei jedem späteren Rücktritt 90%
der Tagungspauschale /Pauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Für den Cateringbereich ist die vertragliche Kostenkalkulation maßgeblich.

6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch vorstehende Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen / Catering Location vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
b) Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
d) ein Verstoß gegen Ziffer I Nummer 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Catering: Lieferung, Transport, Gefahrenübergang bei Buffet- und Non-Food Lieferungen

1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer-und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, das Hotel wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird das Hotel von den Liefer-und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit das Hotel die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden; dieser trägt insoweit das Verzögerungsrisiko.

2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden wird die Lieferung an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist das Hotel berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunden bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit das Hotel sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen dem Hotel solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich das Hotel die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen die durch erschwerte Bedingungen an der Catering Location entstehen, gehen nicht zu Lasten des Hotels.

3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die das Hotel selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Kunden zu tragen bzw. zu beschaffen.

4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten des Hotels. Im Fall von Verzögerungen aus vorhergenannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung. Das Hotel wird den Kunden bei Bekanntwerden der Verzögerung unverzüglich informieren.

5. Sofern vom Kunden Buffet-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse vom Hotel nicht auf Food Trucks oder an mobilen Theken erhitzt, gekühlt und frisch zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen:
a) Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung des Hotels.
b) Das Hotel übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Kunden keine Haftung.

6. In allen anderen Fällen, geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Ankunft am Lieferort des Kunden auf diesen über. Bei Anlieferung hat der Kunde die Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren.

7. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getränke bereits mit deren Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

8. Versendet das Hotel Speisen oder Getränke oder Equipment mittels eigener Fahrzeuge an den Vertragspartner, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Ankunft am Lieferort des Kunden auf diesen über.

9. Soweit in den Fällen der Lieferung der durch von dem Hotel hergestellten Speisen eine Abnahme vorausgesetzt ist, ist der Zeitpunkt der Abnahme für den Gefahrübergang auf den Kunden maßgebend. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Hotel bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

10. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug mit der Annahme ist. Die durch die Lagerung entstehenden Kosten sind in diesen Fällen ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft vom Kunden zu tragen. Das Hotel ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessen gesetzten Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.

11. Geschirr, Besteck, Gläser, Zelte, Bänke, Tischwäsche, Tische, Stühle, Zapfanlagen usw. verbleiben im Eigentum des Verleihers. Das Hotel ist berechtigt, die Örtlichkeit, auf die die Gegenstände gebracht wurden, zu betreten um diese abzutransportieren. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten um solche, hinsichtlich derer der Kunde kein Hausrecht innehat, hat er dies anzuzeigen und eine Erlaubnis des Berechtigten zu übergeben. Bei Anlieferung hat der Kunde die Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter des Hotels verursacht, trägt der Veranstalter ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Zu ersetzen ist der Anschaffungspreis.

12. Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Kunden pfleglich zu behandeln. Geschirr und Gläser sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen um Transportschäden zu vermeiden. Bis zur Abholung und Übernahme durch das Hotel haftet der Veranstalter im vollen Umfang für Verlust und Beschädigung.

VII. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

2. Eine rechtzeitige Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% der Berechnung zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume / Catering Location zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft nach billigem Ermessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

VIII. Mitbringen/ Mitnehmen von Speisen und Getränken

1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

2. Bei der Mitnahme von im Hotel hergestellten Speisen durch den Kunden, ist der Zeitpunkt der Abnahme für den Gefahrübergang auf den Kunden maßgebend. Das Hotel übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Kunden keine Haftung.

IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen und wegen durch die Einrichtungen verursachter Schäden frei. Der Kunde ist für die ausreichende Versicherung der überlassenen Einrichtungen wegen Haftpflichtschäden und Vermögensschäden alleine verantwortlich.

2. Der Kunde ist verpflichtet bei einem Catering, auf seine Kosten Strom- und Wasseranschlüsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw. Wasserhydranten bereitzustellen. Das Hotel ist lediglich für die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschlüsse bis zu den Endgeräten zuständig. Die Verbrauchskosten, d.h. die Kosten für den anfallenden Strom- und Wasserverbrauch im Rahmen der Veranstaltung, trägt der Kunde. Dem Hotel ist es gestattet, die Ausführung des Auftrags an Subunternehmer zu übertragen.

3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. Elektrogeräte dürfen nur in dem Umfang an das vorhandene Leitungsnetz angeschlossen werden, als die zulässige Belastung, über die sich der Kunde im Zweifel vorab zu erkundigen hat, nicht überschritten wird.

4. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschluss/- und Gebrauchsgebühr verlangen.

5. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

6. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt.
Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

7. Das Hotel vermittelt für den Kunden auf Wunsch einen in der Regel kostenpflichtigen Internetzugang. Es gelten die jeweils aktuellen Preisstaffeln gemäß Preisaushang. Das Hotel ist lediglich Zugangsvermittler, ein Rechtsanspruch auf ununterbrochene Benutzung und/oder eine bestimmte Geschwindigkeit des Internetzugangs gegenüber dem Hotel besteht nicht. Das Hotel tritt insoweit seine jeweiligen Erfüllungsansprüche gegenüber dem Dienstanbieter an den Kunden ab. Die Benutzung des WLANs erfolgt nach Übergabe des Zugangscodes; bei minderjährigen Personen erfolgt die Freigabe erst nach Vorliegen einer schriftlichen Zustimmungserklärung eines Erziehungsberechtigten.
a) Der Kunde bzw. Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung des Internets die geltenden Gesetze und die guten Sitten einzuhalten. Er verpflichtet sich, keine Inhalte zu verbreiten oder abzurufen, die gegen urheberrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstoßen oder sittenwidrig sind, insbesondere
• keine verfassungsfeindlichen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalte zu verbreiten oder abzurufen,
• kein urheberrechtlich geschütztes Material abzurufen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen,
• keine Filesharing-Programme zu installieren oder zu nutzen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen durch den Kunden bzw. Nutzer ist das Hotel berechtigt, den Zugang sofort zu sperren. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes durch das Hotel bleibt vorbehalten. Das Hotel weist den Kunden bzw. den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass die Zurverfügungstellung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet eine Straftat darstellt; auch das Abrufen kann bereits eine Straftat sein.
b) Der Kunde bzw. Nutzer verpflichtet sich weiterhin, zum Zwecke des WLAN-Zugangs erhaltene Passwörter geheim zu halten.
c) Das Hotel weist den Kunden bzw. Nutzer darauf hin, dass dieser selbst für den Schutz seines Endgerätes vor schadhaften Programmen (Viren etc.) oder Eindringversuchen (Hacking etc.) aus dem Internet sowie für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen hat.
d) Das Hotel haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Kunden bzw. Nutzer durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen; ausgenommen sind Schäden, die durch das Hotel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

8. Das Hotel weist den Kunden darauf hin, dass bei musikalischer Begleitung einer Veranstaltung durch eine Band, einen Discjockey oder Ähnlichem eine Anmeldung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vorgenommen werden muss. Die Anmeldungsverpflichtung obliegt ausdrücklich dem Kunden und kann von diesem an die Band, den Discjockey etc. delegiert werden. Der Kunde stellt das Hotel ausdrücklich von dieser Anmeldungsverpflichtung und von jedweder Haftung in diesem Zusammenhang, insbesondere für eventuell anfallende Kosten, frei. Der Kunde wird auf die Möglichkeit, sich unter http://www.gema.de zu informieren, hingewiesen.

X. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel oder an der Catering Location. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

XI. Sorgfaltspflichten / Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Das Hotel ist im Falle eines vom Kunden verschuldeten Schadens berechtigt, die Neubeschaffung in Rechnung zu stellen.

3. Bei Caterings ist es dem Hotel vorbehalten, angemessene Pfandgebühren für die Überlassung jeglichen Equipments für den Zeitraum der Veranstaltung pro Tag in Rechnung zu stellen. Bei vollständiger Rückgabe wird dies dem Kunden wieder gutgeschrieben. Eventuelle Fehlmengen werden nach vorstehender Nummer VI Nummer 11 berechnet.

4. Die zulässige Bodenbelastung bei Aufstellung schwerer Geräte / Gegenstände darf nicht überschritten werden.

5. Der Kunde ist verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung (Multi-Cover-Police oder ähnliche Versicherung) mit ausreichender Deckung und im Bedarfsfall unter Einschluss von Deckungserweiterungen bei Gefahrerhöhung für die Veranstaltung abzuschließen und dem Hotel rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung in geeigneter Weise, beispielsweise durch Vorlage einer Versicherungspolice, nachzuweisen. Im Übrigen gilt IX Ziff. 1 Satz 4.

XII. Corporate Identity

1. Der vollständige Name des Hotels ist „Falkenstein Grand“ bzw „Villa Rothschild“ bzw. „Hotel Atlantic Hamburg“. Der Veranstalter / Kunde ist bei Angaben zum Veranstaltungs- Cateringort verpflichtet, die korrekte Namensführung zu beachten.

2. Das Bild-, Foto- und Filmmaterial sowie das Logo des Hotels sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung (z.B. online für einen Blog) ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Hotels gestattet.

XIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

1 Broermann Health & Heritage Hotels GmbH, Debusweg 6-18 ¬ 61462 Königstein im Taunus, Germany
Amtsgericht Königstein HRB 6878, Geschäftsführer: Ivo Schramm, Dirk Schäfer, Prokurist: Rahim Rahman
Steuernummer. 003 228 49753, UST-ID: DE 253 228 541

² Atlantic Hotel Betriebsgesellschaft mbH, An der Alster 72-79, 20099 Hamburg, Germany
Amtsgericht Königstein HRB 9109, Geschäftsführer: Dr. Jan Liersch, André Vedovelli, Prokuristin: Sophia Funk
Steuernummer: 03 228 49 745 UST-ID: DE 812 960 966