Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und/oder Appartements zur Beherbergung und alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Einschließlich der Nutzung des Wellness und SPA Bereiches, sofern vorhanden.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3. Ergänzend gelten die jeweiligen Hausordnungen für die Hotels und die Hausordnungen der jeweiligen SPA Bereiche.

4. Abweichend von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen einschließlich Caterings die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen.

 

II. Vertragsabschluss,-partner, personenbezogene Daten

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Hotels (Falkenstein Grand und/oder Villa Rothschild der Betreibergesellschaft Broermann Health & Heritage Hotels GmbH1 sowie Hotel Atlantic Hamburg der Atlantic Hotel Betriebsgesellschaft mbH²), nachfolgend einzeln oder zusammen auch als „Hotel“ bezeichnet zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmer- und/oder Appartementbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind die jeweiligen vorgenannten Betreibergesellschaften der Hotels und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Ein Recht zur isolierten Nutzung des SPA-Bereiches ist auch durch Abschluss einer entsprechenden Mitgliedschaft gem. nachstehender Ziffer XYZ erwerblich.

4. Der Schutz personenbezogener Daten ist dem Hotel wichtig. Einzelheiten des Datenschutzes einschließlich näherer Erläuterung der dem Kunden diesbezüglich zustehenden Rechte sind unter dem folgenden Link unter dem Begriff Datenschutzhinweise jederzeit einsehbar: 
http://broermann-hotels.com/startseite/

 

III. SPA / Fitness Mitgliedschaften

1. Die Benutzung des SPA, Fitness und/oder Wellness Bereich des Hotels ist Kunden nur gegen Vorlage des gültigen Mitgliedsausweises und/oder Kunden mit einer Zimmerkarte gestattet. Dieser Ausweis ist personengebunden, nicht übertragbar, und muss als Identitätsnachweise bei jedem Besuch der Einrichtung vorgelegt werden. Der Kunde ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Mitgliedsausweises Sorge zu tragen. Einen Verlust des Mitgliedsausweises ist unverzüglich dem Hotel zu melden. Für die Ausstellung eines neuen Mitgliedsausweises wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 fällig. Anschriften- und Namensänderungen, sowie Änderungen der Bank- und Kontoverbindungen sind dem Hotel umgehend schriftlich bekannt zu geben.

2. Die Einrichtungen des SPA, Fitness und/oder Wellness Bereich des Hotels können ausschließlich zu den offiziellen Öffnungszeiten genutzt werden. Änderungen des Fitness- und Kursangebots bleiben dem Hotel vorbehalten. Das Hotel behält sich vor, den Zugang zu den Einrichtungen im Falle von Exklusivbuchungen an bis zu 5 Tagen pro Monat in einem für die Kunden zumutbaren Rahmen einzuschränken. Solche Einschränkungen werden mindestens 7 Tage im Voraus durch Aushänge im SPA, Fitness und / oder Wellness Bereich bekannt gemacht. Ein finanzieller Ausgleich erfolgt nur im Falle einer vollständigen Sperrung aller Einrichtungen des SPA, Fitness und / oder Wellness Bereich. Eine jährliche Poolrevision ist von finanziellen Ausgleichsregelungen ausdrücklich ausgenommen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs des SPA, Fitness und / oder Wellness Bereich des Hotels der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

3. Der Kunde ist verpflichtet, das monatlich vereinbarte Entgelt für eine Mitgliedschaft und das einmalig fällige Betreuungspaket gemäß Mitgliedsvertrag zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

4. Die Zahlung des Entgeltes erfolgt ausschließlich per SEPA Lastschriftverfahren, und wird monatlich am 10. vom Hotel eingezogen. Sollte der 10. auf einen Feiertag oder ein Wochenende liegen, verschiebt sich der Lastschrifteinzug auf den nächsten Werktag. Die Bekanntgabe der Bankdaten sowie die Zustimmung des Lastschriftverfahrens des Kontoinhabers erfolgt schriftlich zusammen mit dem Mitgliedsvertrag.

5. Mit dem ersten Lastschrifteinzug erfolgt die Abrechnung des Betreuungspaketes gemäß Mitgliedsvertrag.

6. Im Falle mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschriften ist das Hotel berechtigt, die Bankrücklastschrift dem Kunden zu berechnen und mit der nächsten Lastschrift einzuziehen. Bei Rücklastschriften erhebt das Hotel EUR 6,00 inkl. jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer als Rücklastschriftgebühr inklusive Porto zuzüglich der entstandenen Bankgebühren.

7. Die Vertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, zwölf Monate.

8. Die Mitgliedschaft kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.

9. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere sechs Monate.

10. Nach Ablauf der Verlängerungszeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende.

11. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

12. Bei einer durch einen Arzt attestierten Erkrankung von mindestens einem Monat Dauer, kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Erkrankung befristet ruhendgestellt werden, sofern durch die Erkrankung die Nutzung des gesamten SPA, Fitness und/oder Wellness Bereich ausgeschlossen ist. Bei einer Erkrankung, die länger als vier Wochen andauert, ist der Kunde von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Nach Beendigung der Verhinderung endet die Aussetzung der Mitgliedschaft. Nachträgliche Atteste können nicht berücksichtigt werden.

13. Die Mitgliedschaft kann auf eine andere Person gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 inkl. jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer übertragen werden, soweit kein wichtiger Grund gegen eine Übertragung vorliegt. Ein solcher kann sich auch wegen der Person, der die Mitgliedschaft übertragen werden soll, ergeben. Eine Übertragung ist nur ab dem 1. des auf die Geltendmachung der Übertragung folgenden Monats möglich und bedarf der Schriftform.

 

IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und Appartements bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer- und/oder Appartementüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, soweit nicht ein direkter Vertrag zwischen dem Kunden und dem Dritten geschlossen wird und das Hotel die Drittleistung nur vermittelt. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer zur Zeit des Vertragsabschlussesmit ein. Erhöht oder ermäßigt sich während der Vertragslaufzeit die gesetzliche Mehrwertsteuer, verändert sich das Entgelt für die in Anspruch genommene Leistung entsprechend.

3. Das Hotel hält sich das Recht für eine jährliche Preisanpassung für langfristige Vermietung vor. Die Anpassungserklärung orientiert sich immer an der Veränderung des veröffentlichen Preisindexes des statistischen Bundesamtes und hat billigem Ermessen zu entsprechen.

4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer/ Appartments, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder Appartments und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels entsprechend billigem Ermessen erhöht.

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar. Das Hotel kann jederzeit zu Gunsten des Kunden ein davon abweichendes Fälligkeitsdatum bestimmen.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

7. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Ansprüchen auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Aufwendungsersatz infolge eines anfänglichen oder nachträglichen Mangels, für den das Hotel infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einzustehen hat, gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen. oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Das Recht des Kunden, die Rückforderung von Überzahlungen oder anderweitige Forderungen gegen das Hotel aus dem Hotelvertrag gesondert geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

V. Rücktritt des Kunden (z.B. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen dem Kunden ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann oder ihm ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin oder eine Frist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin bzw, innerhalb vereinbarter Frist sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausgeübt hat, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV. Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern oder Appartements oder Leistungen hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer oder Appartements während der identischen Zeit sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Werden die Zimmer oder Appartements nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

VI. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Appartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummer 6 oder 7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem, insbesondere wichtigem Grund vom Vertrag außerordentlich zurücktreten, beispielsweise falls
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Zimmer oder Appartements schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
e) ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VII. Zimmer- und Appartmentbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Appartements.

2. Gebuchte Zimmer und Appartments stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer oder Appartments dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers oder Appartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

VIII. Untervermietung

1. Die Unter- oder Weitervermietung überlassener Zimmer und/oder Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

2. Der Kunde tritt mit Abschluss des Beherbergungsvertrages mit dem Hotel Vertrages einen etwaigen Untervermietungserlös im Voraus an das Hotel erfüllungshalber ab. Er ist verpflichtet, umfassend Auskunft über evtl. erzielte Untervermietungserlöse und Vertragspartner gegenüber dem Hotel zu erteilen.

 

IX. Nutzung WLAN

1. Das Hotel vermittelt für den Kunden auf Wunsch einen in der Regel kostenpflichtigen Internetzugang. Es gelten die jeweils aktuellen Preisstaffeln gemäß Preisaushang. Das Hotel ist lediglich Zugangsvermittler, ein Rechtsanspruch auf ununterbrochene Benutzung und/oder eine bestimmte Geschwindigkeit des Internetzugangs gegenüber dem Hotel besteht nicht. Das Hotel tritt insoweit seine jeweiligen Erfüllungsansprüche gegenüber dem Dienstanbieter an den Kunden ab. Die Benutzung des WLANs erfolgt nach Übergabe des Zugangscodes; Einwahl und Freischaltung durch den Dienstanbieter, bei minderjährigen Personen erfolgt die Freigabe erst nach Vorliegen einer schriftlichen Zustimmungserklärung eines Erziehungsberechtigten.

2. Der Kunde bzw. Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung des Internets die geltenden Gesetze und die guten Sitten einzuhalten. Er verpflichtet sich, keine Inhalte zu verbreiten oder abzurufen, die gegen urheberrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstoßen oder sittenwidrig sind, insbesondere
a) keine verfassungsfeindliche, rassistische, gewaltverherrlichende oder pornografischen Inhalte zu verbreiten oder abzurufen,
b) kein urheberrechtlich geschütztes Material abzurufen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen,
c) keine Filesharing-Programme zu installieren oder zu nutzen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen durch den Kunden bzw. Nutzer ist das Hotel berechtigt, den Zugang sofort zu sperren. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes durch das Hotel bleibt vorbehalten. Das Hotel weist den Kunden bzw. den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass die Zurverfügungstellung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet eine Straftat darstellt; auch das Abrufen kann bereits eine Straftat sein.

3. Der Kunde bzw. Nutzer verpflichtet sich weiterhin, zum Zwecke des WLAN-Zugangs erhaltene Passwörter oder Zugangscodes geheim zu halten.

4. Das Hotel weist den Kunden bzw. Nutzer darauf hin, dass dieser selbst für den Schutz seines Endgerätes vor schadhaften Programmen (Viren etc.) oder Eindringversuchen (Hacking etc.) aus dem Internet sowie für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen hat.

5. Das Hotel haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Kunden bzw. Nutzer durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen; ausgenommen sind Schäden, die durch das Hotel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

6. Das Hotel weist darauf hin, dass es aufgrund widerrechtlicher Nutzung durch den Kunden oder Dritte verpflichtet sein kann, einzelne Adressen und Zugänge zeitweilig oder dauerhaft zu Sperren. Solche Sperrungen bleiben ausdrücklich vorbehalten und begründen keine Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche des Kunden.

 

X. Anmeldung GEMA

1. Das Hotel weist den Kunden darauf hin, dass bei musikalischer Begleitung einer Veranstaltung durch eine Band, einen Discjockey oder ähnlichem eine Anmeldung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vorgenommen werden muss. Die Anmeldungsverpflichtung obliegt ausdrücklich dem Kunden und kann von diesem an die Band, den Discjockey etc. delegiert werden. Der Kunde stellt das Hotel ausdrücklich von dieser Anmeldungsverpflichtung und von jedweder Haftung in diesem Zusammenhang, insbesondere für eventuell anfallende Kosten, frei. Der Kunde wird auf die Möglichkeit, sich unter http://www.gema.de zu informieren, hingewiesen.

 

XI. Corporate Identity

1. Der vollständige Name des Hotels ist „Falkenstein Grand“ bzw „Villa Rothschild“ bzw. „Hotel Atlantic Hamburg“. Der Veranstalter / Kunde ist bei Angaben zum Veranstaltungsort verpflichtet, die korrekte Namensführung zu beachten.

2. Das Bild-, Foto- und Filmmaterial sowie das Logo des Hotels sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung (z.B. online für einen Blog) ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Hotels gestattet.

 

XII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotel- oder Zimmersafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als EUR 800,00 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als EUR 3.500,00 einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel zu treffen.

2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

3. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

4. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder, falls eine Verwertung nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist, vernichtet. Für die Haftung des Hotels gilt vorstehende Nummer 1.

5. Die Haftung des Hotels ist begrenzt auf eine Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von EUR 30.000.000,00.

 

XIII. Sorgfaltspflichten / Haftung des Kunden für Schäden

1. Der Kunde haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Das Hotel ist im Falle eines vom Kunden verschuldeten Schadens berechtigt die Neubeschaffung / Wiederherstellung in Rechnung zu stellen. Die zulässige Bodenbelastung bei Aufstellung schwerer Geräte / Gegenstände darf nicht überschritten werden.

2. Der Kunde ist verpflichtet bei langfristiger Anmietung, eine ´Hausratversicherung mit ausreichender Deckung abzuschließen und dem Hotel rechtzeitig vor Beginn der Anmietung in geeigneter Weise, beispielsweise durch Vorlage einer Versicherungspolice, nachzuweisen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um eine auftretende Störung oder einen Mangel zu beheben und einen Schaden möglichst gering zu halten, insbesondere, die Störung oder den Mangel unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen.

 

XIV. Verjährung von Ansprüchen gegen das Hotel

1. Soweit vorstehend nicht abweichend bestimmt, verjähren alle Ansprüche gegen das Hotel grundsätzlich in einem Jahr. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren seit Ihrer Entstehung, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren seit Ihrer Entstehung. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

XV. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

1 Broermann Health & Heritage Hotels GmbH, Debusweg 6-18 , 61462 Königstein im Taunus, Germany
Amtsgericht Königstein HRB 6878 , Geschäftsführer: Ivo Schramm, Dirk Schäfer, Prokuristin: Sina Richter
Steuernummer. 003 228 49753 , UST-ID: DE 253 228 541

² Atlantic Hotel Betriebsgesellschaft mbH , An der Alster 72-79 , 20099 Hamburg, Germany
Amtsgericht Königstein HRB 9109 , Geschäftsführer: Dr. Jan Liersch, André Vedovelli, Prokuristin: Sophia Funk
UST-ID: DE 812 960 966